Konsequenzen & RP-Tode
Juli 11, 2009 in Siebenwindnews Kommentare deaktiviert für Konsequenzen & RP-Tode
Konsequenzen & RP-Tode
RP-Tode
Das Sterben gehört zu einem konsequenten Rollenspiel dazu. Die Regelung für RP-Tode wird daher nun gelockert (von „unmöglich“ hin zu „selten, aber durchaus möglich“). In Frage für RP-Tode kommen Charaktere, die:
- … sich freiwillig und kopflos in lebensbedrohliche Situationen stürzen (v.A. Events)
- … ohne Vorsicht zu zeigen häufiger Konflikte mit anderen Spielern/Spielergruppen (vor allem im Inneren von deren sicheren Zonen und Ländereien) suchen
- … sich mittels bewusster* Taten mächtige Feinde machen (auch z.B. ein Angi, der bewusst* seine Mitangis verrät – nicht aber jemand, der einer Gilde beitritt, die von einer anderen Gilde nicht gemocht wird)
* Es muss natürlich nur dem Spieler bewusst sein, nicht unbedingt dem Char. Nur weil der Char bekloppt ist, heißt das nicht, dass ihm nix passieren darf.
Weitere Regeln hierzu:
- Dem RP-Tod ist eine alternative Strafe vorzuziehen (beispielsweise Kerkeraufenthalte, RP-Strafen, Verstümmelungen), wo immer dies sinnvoll und vertretbar erscheint. (Also z.B. bei so ziemlich allen Leuten die zum ersten mal Mist bauen, oder bei denen andere Strafen zu fruchten scheinen)
- Darüberhinaus müssen, bevor ein RP-Tod in Erwägung gezogen wird, zuvor andere nachhaltige (genehmigungspflichtige) Strafen stattgefunden haben. Die Reihenfolge sollte hierbei sein: Brandmarkung => Verstümmelung => RP-Tod.
- Jede Fraktion (bei der dies sinnvoll erscheint) bekommt – zur Durchführung von Brandmarkungen – ein göttliches/magisches Artefakt, mit welchem diese Brandmarkungen (bzw. vergleichbare semi-permanente „letzte Warnung“-Strafen) angebracht werden können. Diese halten mindestens 3 Monate. Nach dieser Zeit ist es möglich, mittels eines Antrags und eines komplexen Rituals die Brandmarkung zu entfernen. Hierfür gelten die Regeln für permanente Charänderungen. Von selbst verschwinden die Brandmarkungen erst nach einem Jahr (12 Monaten).
- Ein RP-Tod kann nur von der Spielleitung beschlossen werden (von mindestens zwei Spielleitern – um zu subjektiven Entscheidungen vorzubeugen).
- Anträge von Spielern sind möglich, müssen aber natürlich auch alle Anforderungen erfüllen (bewusstes „In Lebensgefahr begeben“, Ermangelung von sinnvollen Alternativen, Zustimmung von min. 2 Spielleitern).
- Bei einem (erzwungenen) RP-Tod wird ein Exp-Ersatz von 75% gewährt. Der neu erstellte Char muss sich von dem alten Char unterscheiden und hat noch keine Bekanntschaften/Brüder/whatsoever auf Siebenwind, darf also nicht „gleich weitermachen“. Verstöße werden vom Support bestraft.
- Wenn einem RP-Tod zugestimmt wurde, dann wird von der Spielleitung gewürfelt. Mit einer Chance von 50% kommt der Charakter dennoch davon.
Grundsatz für die Fraktionen und Spielergruppen
Als reine OG-Grundlage wird folgendes festgelegt:
„Wer in Ländereien eines Feindes Angriffe verübt, oder Verbrechen begeht, der lebt deutlich gefährlicher als jemand, der sich nur verteidigt. Dies wird bei der Vergabe von Strafen (Brandmarkung, Verstümmelung, RP-Tod) bedacht.
Greifen beispielsweise die Hobbits die Auenelfen an, so leben die Agressoren (Hobbits) gefährlicher als die Verteidiger (Auenelfen).“
Grundsatz für „Risiko“-Chars
Als reine OG-Grundlage wird folgendes festgelegt:
„Auf Siebenwind herrscht prinzipiell ein feudalistisches System königstreuer Untertanen. Jeder Spieler soll sich im Klaren darüber sein, dass Charaktere, die ein riskantes Gewerbe ausüben, wie Diebe, Ketzer, Räuber, Rebellen, Spione und Verbrecher deutlich gefährlicher leben als es brave und friedliche Untertanen tun. Diese Gefahr macht jedoch auch einen Teil des Reizes von Risiko-Charakteren aus. Gleiches gilt auch für königstreue Charaktere, die in Territorien von Gegenfraktionen randalieren oder solche Organisationen unterwandern.“
Noch eine letzte Anmerkung:
Natürlich gilt diese Regelung nur für neue Fälle und wird nicht rückwirkend angewendet!
– Eure Spielleitung