Götter, König, Lehensherren
An der Spitze aller Ordnung stehen die Götter. Ein jedes Volk auf Tare kennt und verehrt die Herren über die Schöpfung, obschon die Auslegungen sehr unterscheidlich sind. So werden im gesamten galadonischen Reich, dem Herrschaftsgebiet der Menschen, die Viere – von Gelehrten auch Sahor geheißen – verehrt. Großen Respekt zollt man auch ihren Geweihten, deren Einfluss sich nicht nur auf die geistliche Ebene beschränkt. Andere Völker und sogar manch Bürger des Königreichs selbst jedoch verehren andere Gottheiten, seien es die Elementarherren, auch als Enhor bekannt, oder gar die Gohor, alte Drachen und vielen Bürgern nur noch aus Legenden ein Begriff. Immer wieder führen unterschiedliche Interpretationen des Glaubens und des Stellenwerts der Götter zu Reibereien oder blutigen Konflikten zwischen den Rassen oder einzelnen Gruppen eines Volkes.
Über allen königstreuen Untertanen steht König Hilgorad I. Sein Wort ist Gesetz im ganzen Königreich. Davon ausgenommen sind nur die Völker, die nicht unter der Besatzung des galadonischen Großreichs stehen oder diesem in freundschaftlicher Unterwerfung verbunden sind. Doch hat sich in der jüngeren Geschichte der Herrschaftsanspruch des Königs reduziert; der Pakt der Viereinigkeit und der Ersonter Bund haben sich im Reich der Menschen erhoben und, wenngleich der Krone Galadons nach außen hin treu ergeben, sich als mächtige politische Parteien im Geschehen Falandriens etabliert. Das Verhältnis beider Bündnisse ist bis aufs Äußerste gespannt und so manch neutraler Beobachter hegt die Vermutung, dass eine Ausweitung des Konflikts nur noch eine Frage der Zeit ist. Hinter vorgehaltener Hand munkelt man, dass selbst ein Krieg in der Luft liegt.
Auf der Insel Siebenwind, bis zu den jüngsten Ereignissen in den höchsten politischen Ebenen Galadons ein rein königstreues Lehen, spiegeln sich diese Veränderungen am deutlichsten wider. So wurden die einst von ritterlicher Hand geführten Ländereien unter den neuen, mächtigen Bündnissen aufgeteilt. Dem Ersonter Bund, wie auch dem Pakt der Viereinigkeit unter Führung des Fürstentums Malthust, gestand der König eigene Gebiete auf der Insel zu. Der Ersonter Bund kontrolliert dabei Falkensee, die einstige Hauptstadt des königlichen Lehens Siebenwind, sowie deren umliegenden Ländereien. Der Pakt der Viereinigkeit hat die Hafenstadt Brandenstein samt Umland unter seiner Verwaltung. Die Ritterschaft selbst, und damit die Vertreter des königlichen Willens, verwalten nur noch ein gleichberechtigtes Lehen, das ihnen zugestanden wurde. Dieses ritterliche Lehen ist in und um die alte Rittersfestung Seeberg, welche beträchlich ausgebaut wurde, angesiedelt. Auch die nichtgaladonischen Bewohner Falandriens, die sich auf Siebenwind niedergelassen haben – die Völker der Elfen, die Zwerge, die Halblinge, die Nortraven und sogar der orkische Stamm der Kaz’la – sind nun nicht mehr Vasallen zu Gnaden der Ritterschaft als Vertreter des Königreichs, sondern verfügen über eigene Siedlungen und Ländereien, auf denen ihre eigenen Gesetze Geltung haben und die sie nach eigenem Willen verwalten.
Der Machtanspruch auf Siebenwind, einst unter königlichem Banner geeint, ist nun also auf jene Gruppen aufgeteilt, die in ganz Falandrien nach Einfluss trachten. Ein stetes Ringen um Vorherrschaft, Bündnisse und Macht ist eingekehrt auf dem einst befriedeten Lehen seiner Majestät. Und wer weiß, welche zukünftige Änderungen in den höchsten Ebenen weltlicher Macht sich zuerst auf dieser Insel abspielen werden und ihren Schatten weit bis aufs Festland vorauswerfen mögen…
Ritter und Adel
Die Ritterschaft der Sieben Winde als solche ist die Elite unserer monarchistischen Gesellschaft und hat den militärischen Oberbefehl über alle kampffähigen Untertanen, seien sie organisiert oder nicht. Dazu gehört ein exekutives Interventions- und Kommandorecht bezüglich aller königlichen Truppen. Der Adelsstand eines Ritters wird durch den König verliehen und ist zunächst niederer Adel. Viele der Ritter im Königreiche gehören jedoch unterschiedlichen Adelsschichten an, sei es aufgrund ihrer bereits vor ihrem Ritterschlag adeligen Herkunft oder sei es, weil man ihnen in Ehrung besonderer Taten einen höheren Titel verliehen hat. Zu ihrem gehobenen Adelsstand kommen Lehensherrenrechte und das hohe Ansehen, das die Ritter und die angehörigen Familien sowie ihr Hofstaat bei der königstreuen Bevölkerung genießen. Jedoch auch die übrigen Völker und Rassen machen bei ihnen eine Ausnahme ihrer mitunter königlichen Abneigung und haben teilweise Respekt, wenn nicht sogar Ehrfurcht vor diesen Bekannten Streitern für das Gute. Ebenso werden in unserer Gesellschaft Paladine verehrt.
Gesellschaftlich nachfolgend schließt sich an die Ritterschaft auf Siebenwind der Geburtsadel des Königreiches an. Ausgenommen davon sind Titel höher als Freiherr, diese hätten mit einem Lehen einen ähnlichen Stand, wie ein Ritter entsprechenden Ranges. Dies ergibt sich aus dem Briefadelsverhältnis, was ihnen der König gab. Ebenso ausgenommen von dem niederen Adel ist der hohe Landadel, der eigene Gebiete in Freundschaft zum Königreiche besitzt und vom König geduldet wird.
Dem niederen Adel des Königreiches gleichgestellt sind die höchsten Magier der arkanen Künste und der höchste Klerus der Ordenskirchen. Dazu gehören Erzmagier der königlichen Akademien oder Lehensgebiete und Erzgeweihte der verschiedenen Ordenskirchen. Ihr besonderes Ansehen in Königreich und vor allem bei allen Schichten der Bevölkerung, ihre wissenschaftlichen Forschungsleistungen oder ihr vorbildhaftes Leben in der Glaubensarbeit zu den Göttern, ihre Taten für Diplomatie und Frieden im Reiche heben sie in einen besonderen Stand, dem mit äußerster Ehrfurcht und göttergefälligem Respekt zu begegnen ist.
Adelige sind von Geburt und ihrer Herkunft „gesegnet“, Erzmagier können über Mächte verfügen, wovon mancher nicht einmal zu träumen vermag und Erzgeweihte sind ihrem Glauben stets so unterworfen, dass die Viere diese lebenden Vorbilder des gelebten Glaubens mit besonderen Segnungen beschenkt haben.
Der Vollständigkeit sei erwähnt, dass für höchste Anhänger des Ungenannten bei der den wahren Göttern abtrünnigen Bevölkerung ein ähnliches Verhältnis entsprechend zu ihren Oberhäuptern besteht, welches jedoch unterschiedlich geprägt, aus Glauben, aufklärerischen Forschertum oder Verblendung resultieren kann.
Klerus, Beamte, Offiziere
Kein gesellschaftlicher Stand, sondern ein von der heiligen Kirche der Viere eingesetztes, jedoch geistliches „Verwaltungsorgan“ ist die Inquisition. Hinzu kommt die allgemeine Inquisition der verschiedenen Gebiete und Lehen im Königreiche. Sie handeln als selbstständig operierende Einheiten unter Duldung der Krone gegen Ketzerei und Schwarzmagiertum. Solange die Inquisition dem Kampfe gegen die Diener des ewig Verdammten dient, werden die Inquisition und ihre kirchlichen Fanatiker von der Krone als nützliches Werkzeug angesehen. König Hilgorad I. hat die Inquisition der Befehlsgewalt eines Großinquisitors unterstellt, der diese durch untergebene Inquisitoren ausübt. Jedoch besitzt der führende Ritter und die von ihm Ermächtigten ein Vetorecht gegenüber der Inquisition. Auf Siebenwind befindet sich von Zeit zu Zeit ein Inquisitor. Sein Wort ist unbedingtes Gesetz, will man nicht für alle Ewigkeiten in die Niederhöllen und gequält gefolterter Sklave sein.
Königliche Beamte haben einen Sonderstatus, je nachdem, inwieweit sie der König mit Rechten ausstattet, welche Funktion sie ausführen etc. und genießen einen mehr oder weniger guten Ruf. Meist sind sie vom Volk respektierte, wenn auch nicht sonderlich gemochte, griesgrämige Verwaltungsbeamte, die gesellschaftlich über den Bürgern der Städte stehen. Seltene Ausnahmen lassen natürlich einen gewissen Beliebtheitsgrad zu, gerade wenn diese Königsbeamten friedensstiftend helfend in die aktuelle Tagespolitik eingreifen, jedoch ist dies selten der Fall, da diese Form von Königstreue überhaupt nicht mit der Arbeitslast und schlechten Bezahlung aufzuwiegen ist.
Hohe Offiziere des Militärs (ganz besonders Königlichen Militärs noch darüber an oberster Stelle), hohe weltliche Verwalter der Städte (Patrizier, Bürgermeister, Magistrate, Obleute etc.), angesehene lehrende Vertreter des magischen Standes (Magister), hohe geistliche Würdenträger (Hochgeweihte der Viere oder höchste Vertreter anderer Glaubensrichtungen, je nach Gebiete im Königreiche) und anschließend gleichgestellt, je nach Verwaltungsrang, die Insel- und Bezirksbeamten des Königreiches, (Stadtgerichte, Graue Garde) folgen in der gesellschaftlichen Ständefolge. Ihnen gleichgestellt ist verarmter Landadel. (mitunter ohne Titel) Diesen Stand nennt man auch allgemein das hohe Bürgertum. Hierzu zählen auch einflussreiche Kaufmannsfamilien der großen Städte, die wirtschaftliche Triebfeder unseres modernen monarchistischen Staates.
Bürgertum
Das breiteste gesellschaftliche Spektrum unterteilt sich in das hohe Bürgertum, das geachtete Bürgertum und das niedere Bürgertum.Noch vor den (einfachen) Bürgern kommen die obersten Räte der Zünfte und Gilden. Diese haben keinen eigenen Stand und definieren sich nach ihrer händlerischen Schaffenskraft, nicht ohne jedoch entsprechend ihrer geschäftstüchtigen Art die Gründung einer eigenen Kaufmannsdynastie im Hinterkopf zu haben. Im wirtschaftlichen Leben unserer monarchistischen Feudalmonarchie sind sie ebenfalls ein wichtiger Stützfeiler für Wirtschaft und gesellschaftliche Dynamik.
Ebenfalls teilweise gesellschaftlich etwas höher einzuordnen als das einfache Bürgertum sind lernende Schüler der arkanen Künste, (Adept) Geweihte der Viere (Geweihte) und die für die Glaubensarbeit aktiven Mitglieder anderer Glaubensformen. Diese anderen Glauben der Viere werden auf dem königlichen Festland mitunter schwer von Fanatikern der Staatsreligion an die Viere verfolgt. Hier auf Siebenwind herrscht aufgrund des Kampfes gegen den Ungenannten eine Art geistlicher Waffenstillstand und die alternativen Glaubensrichtungen werden von der Ordenskirche geduldet, weswegen auch viele Andersgläubige nach Siebenwind reisen, um hier friedlicher ihrem Glauben leben zu können.
Anschließend in der gesellschaftlichen hierarchischen Pyramide folgt die große Mehrheit der angesehenen Bevölkerung. Dies sind die rechtschaffenen Bürger. Sie genießen im Königreiche vor allem bei der zahlreichen Landbevölkerung ein großes Ansehen. Denn normalerweise sind Siedlungen nicht so groß wie auf Siebenwind und es wird oftmals über weite Tagesmärsche nur ein kleines Siedlungsaufkommen zu beobachten sein, jedoch erforderte die rasche Besiedlung Siebenwinds eine organisatorische Konzentration der Bevölkerung, ein gesellschaftliches Wunder. Bürgerrechte hat ein jeder, der einem ordentlichen Beruf nachgeht, in einer Stadt einen Wohnsitz hat und vom Bürgeramt mit einem Bürgerbrief ausgestattet ist, den er bei Kontrollen durch Vertreter der königlichen Exekutive als Träger besonderer Rechte vorweisen kann. Die Bürger haben zum Beispiel bei schweren Straftaten Anspruch auf ein ordentliches Gerichtsverfahren, Mitsprache an der Stadtpolitik, Teilnahme an Wahlen zum Bürgermeister, Stimm- und Rederecht auf Zünfteversammlungen und weitere Vorrechte ihres Standes. Zu dem angesehenen Bürgertum gehören auch die Vertreter von königstreuen Gilden und Handelsvereinigungen auf Siebenwind.
Speziell in Ergänzung des magischen Standes muss gesagt werden, dass alle Formen der Magier grundsätzlich dem Bürgertum angehören. Wenn sie jedoch ein höheres Amt (Akademie, königliche Behörde) bekleiden, so stehen sie gesellschaftlich und gegebenenfalls auch politisch höher im Rang. Erzmagier ohne Amt sind eventuell auch von ihrem gehobenen Ansehen ähnlich wie niederer Adel, haben aber keinerlei politische Befehlsgewalt. Dagegen besitzen höhere Magier einer Akademie einen internen Rang bei den Magiern, ebenso wie Geweihte einen internen kirchenpolitischen Rang innerhalb der Kirche besitzen. Jedoch werden besonders hoch stehende Persönlichkeiten von dem König in den niederen Adelsstand gehoben, was sie erst dann besonders gesellschaftlich erhebt.
Den Bürgern gesellschaftliche gleichgestellt sind die offiziellen Waffenträge des Lehens. Dazu zählen Soldaten des Lehnsbanners, Stadtwachen und Gardisten, sowie auch Leibgarden hoch stehender Adliger. Zu beachten ist dabei, dass Stadtwachen in erster Linien für die Sicherheit und Ordnung in den Städte verantwortlich zeichnen, wogen das Lehnsbanner die einzige stehende Armee der Insel darstellt. Stadtwachen haben politisch durch das Lehen in der Verwaltung der Städte besondere exekutive und eingeschränkte judikative Befugnisse, warum auch viele Mitglieder des Stadtwachen zu angesehenen Persönlichkeiten werden können, wenn nicht gar heldenhafte Beschützer des Bürgertums.
Untertanen und Freie
Der unterste erwähnenswerte Stand sind die Untertanen des Königreiches. Dies sind einfache Bauern, fahrende Händler, Abenteurer (sowohl Krieger als auch Novizen etc., wobei Abenteurer einen außergewöhnlichen Ruf haben können), und auch Vertreter anderer unterworfener Rassen, soweit sie nicht vom König die Rechte der eigenen Territorienverwaltung haben und somit in ihren Gebieten bürgerähnliche Formen schaffen können. Unberücksicht davon gibt es individuelle Sichtweisen, sei es aus Unwissenheit über den Aufbau eines Königreiches und fehlender Bildung, oder sei es aus Widerstand in Nichtanerkennung der monarchistischen Ordnung. Doch diese Revolutionäre und Penerasten werden in ständiger Minderheit sein, da das feste Ordnungsgefüge des Königreiches ein stabiles Machtsystem bildet, das über Jahrhunderte gewachsen ist und eigentlich nur durch eine plötzlich aufkommende wirtschaftliche oder politische Revolution verändert werden kann.